Schutzkonzept

Schutzkonzept und Handreichung

zur Prävention sexualisierter Gewalt

Endlich! – so möchte ich deutlich sagen, wird das Thema der sexualisierten Gewalt enttabuisiert und zu Recht ins Rampenlicht gerückt.
Die Landessynode der EkiR hat im Januar 2020 das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen, das zum 1.1.2021 in Kraft getreten ist. Damit ist die Erstellung von Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt für alle Kirchenkreise, Gemeinden und Einrichtungen verpflichtend.

Sexualisierte Gewalt war immer schon ein Thema in unseren Beratungen. Gewalt in Partnerschaften, mit Dynamiken bis hin zur Unterbringung in Frauenhäusern, sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, die oft erst als Erwachsene in der Lage sind, das Schweigen im sicheren Umfeld der Beratungsstelle zu brechen. Dies sind nur zwei von vielen Varianten, die uns in unserem Beratungsalltag begegnen. Unser Schutzkonzept wird, gemeinsam mit all den Schutzkonzepten anderer Einrichtungen, einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Prävention und auch Verfolgung und Aufklärung sexualisierter Gewalt leisten!

Ihr

Thomas Dobbek
Beratungsstellenleiter

 

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