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Sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend – Hilfe und Informationen

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Sexueller Missbrauch oder sexuelle Gewalt an Kindern oder Jugendlichen ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine beziehungsweise ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen.

Diese sozialwissenschaftliche Definition bezieht sich auf alle Minderjährigen. Bei unter 14-Jährigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können. Diese sind immer als sexuelle Gewalt zu werten, selbst wenn ein Kind damit einverstanden wäre.

Wie oft sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Deutschland vorkommt, lässt sich aufgrund der vorhandenen Datenlage nur schwer sagen. Den derzeitigen Wissensstand zur Häufigkeit von sexuellem Missbrauch fasst die Website des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs zusammen.

Sexuelle oder sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sind andere Begriffe für sexuellen Missbrauch. In Deutschland wird der Begriff „sexueller Missbrauch“ oder „Kindesmissbrauch“ in der breiten Öffentlichkeit, in den Medien und in der Politik verwendet.
Auch das Strafgesetzbuch spricht von sexuellem Missbrauch. Damit meint es aber anders als der allgemeine Sprachgebrauch nur die strafbaren Formen sexueller Gewalt.

Menschen aus der Fachpraxis oder der Wissenschaft sprechen häufig von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Diese Formulierung stellt heraus, dass es sich um Gewalt handelt, die mit sexuellen Mitteln ausgeübt wird. Der ebenfalls verwendete Begriff sexualisierte Gewalt geht noch einen Schritt weiter. Denn er verdeutlicht, dass bei den Taten Sexualität benutzt wird, um Gewalt auszuüben.

(Wortlaut des Hilfeportals Sexueller Missbrauch)